PP-MD Kanalrohr SN10/16-grün, Bogen DN 110 87 Grad

Artikelnummer: 591535


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Produktbeschreibung

KG-Rohr ist die handelsübliche Bezeichnung für ein sogenanntes Kanalgrundrohr. Dieses Abwasserrohr wird eingesetzt,
um die Verbindung von der Hausabwasserinstallation zur öffentlichen Kanalisation der Stadt oder Gemeinde herzustellen.
PP-MD Rohre werden im Erdreich verlegt.

Das PP-MD Rohr ist ein Vollwandrohrsystem gemäß DIN EN 14758-1 aus mineralverstärkten Polypropylen (dreistufigen Aufbau) aus PP nach DIN EN 13476-1, mit einseitiger Steckmuffe.Die Ringsteifigkeit beträgt 10kN/m2 (SN10) und ist damit Schwerlastbereich (SLW 60) einsetzbar. Es ist lieferbar in den Nennweiten DN/OD 110 bis DN/OD 630.
Das PP-MD - Formteil besteht aus einem Vollwandaufbau aus PP nach DIN EN 1401, mit einseitiger Steckmuffe und einer Ringsteifigkeit von mind. 16kN/m2 (SN16). Es hat ebenfalls eine Schlagfestigkeit auch bei Minustemperaturen bis zu -10°C.
Die werksseitig eingelegter patentierter Dichtelemente sind als Lippendichtung in SBR Qualität nach DIN EN 681 ausgebildet und ist geprüft bis zu bis zu 7,0 bar dicht ((Prüfbericht TGM-Va-KU 28 351). NBR-Lippendichtringe (Nitrile Butadien Rubber, auf Deutsch: Arcylnitril-Butadien-Kautschuk bzw. Nitrilkautschuk) als Zubehörartikel erweitern das PP-MD System "ölbeständig".
Das wirtschaftliche und verlegefreundliche Kanalrohrsystem besticht durch seinen dreistufigen Aufbau und hohe Dichtsicherheit mit seinem patentiertem Dichtelement.
KG2000 jetzt mit JGS-Zulassung (Jauche-, Gülle- und Sickersilagesäfte) in Verbindung mit dem IP-plus-Schweißring. Es ist umweltfreundlich durch CO2-sparende Herstellung und 100% recyclebar.

Material: PP-MD (Polypropylen), Vollwandrohr-System aus veredeltem Polypropylen mit homogenem Wandaufbau
Chemische Beständigkeit: Ableitung von aggressiven Medien im Bereich pH 2 bis pH 12
Kennzeichnung: Dauerhafte Kennzeichnung mit Herstellerzeichen, Nennweite,
Normenbezeichnung (DIN EN 13476-1/ DIN EN 1401-1),
Rohraufbau: Mehrschicht-Kanalrohr mit dreistufigen Aufbau (Polypropylen PP-MD mit Veredelung durch hochwertige mineralischer Füllstoffe)
Farbe (Rohre): grün (RAL 6017) oder blau (RAL 5015)
Farbe (Formteile): grün (RAL 6017 als Standard)

Produkteigenschaften

Winkel 87 °
Typ KG2000-B 
Außendurchmesser 110 mm
Nennweite 110 mm
Farbe maigrün 
Dichtung integrierte Dichtung 
Norm DIN EN 14758-1 
Material Polypropylen (PP), mineralverstärkt 
Klasse SLW 60 
Ausführung Vollwand 
Verbindungssystem Steckmuffe 
Ringsteifigkeit SN 10 
Verwendung Für erdverlegte Abwasserkanäle und -leitungen. 
Gewicht (inkl. Verpackung) 0,431 kg

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30 - 100 kg24,9524,9524,9524,9524,9524,9524,9524,9524,95
101 - 300 kg49,9549,9549,9549,9549,9549,9549,9549,9549,95
301 - 500 kg79,9579,9579,9579,9579,9579,9579,9579,9579,95
501 - 1.000 kg99,9599,9599,9599,9599,9599,9599,9599,9599,95
1.001 - 1.500 kg99,9599,95109,95129,95149,95159,95159,95159,95159,95
1.501 - 2.000 kg99,9599,95129,95149,95159,95159,95199,95199,95199,95
2.001 - 2.500 kg99,95109,95149,95159,95179,95199,95199,95249,95299,95
2.501 - 5.000 kg109,95129,95199,95219,95249,95299,95349,95349,95349,95
5.001 - 10.000 kg109,95129,95199,95299,95349,95399,95399,95399,95399,95
> 10.000 kg109,95149,95299,95369,95369,95399,95399,95399,95399,95

Lieferung, Fracht, Verpackung, Paletten.

Die Lieferung an einen Unternehmer erfolgt auf dessen Rechnung und Gefahr. Verpackung und Paletten werden handelsüblich berechnet. Rücknahme von Paletten durch den liefernden Unternehmens-Betrieb erfolgt nur in mangelfreiem Zustand und unter Abzug angemessener Abwicklungs- und Verschleißkosten. Transportverluste oder -beschädigungen sind vom Kunden beim Transporteur zu reklamieren und vor Übernahme der Ware bescheinigen zu lassen. Bei vereinbarter direkter Belieferung des Kunden tritt Erfüllung der vertraglichen Lieferverpflichtungen mit Übergabe der Ware und Bestätigung der Übergabe durch Unterschrift des Kunden auf dem Lieferschein ein.

Erfahren Sie mehr über Speditionslieferungen in diesem Video.

Lieferung frei Baustelle.

Ist Lieferung frei Baustelle vereinbart, so hat der Kunde dafür zu sorgen, dass die Zufahrtsstraße und die Baustelle mindestens mit einem 40t-Lkw (Gesamtgewicht des Lastzugs) befahrbar ist. Das Abladen ist Sache des Kunden und erfolgt auf seine Gefahr. Bei Zustellung mit Kranfahrzeug werden die üblichen Abladekosten berechnet. Mehrkosten wegen fehlender Abnahmebereitschaft an der Lieferstelle gehen zu Lasten des Kunden.

Lieferung, Liefergebiet und -kosten.

Bestellungen und Lieferungen sind ohne vorherige Abstimmung mit dem Unternehmen grundsätzlich nur innerhalb Deutschlands (Festland ohne deutsche Ost- und Nordseeinseln) möglich. Die Lieferung erfolgt zum jeweils bestätigten Liefertermin. Versandkosten werden danach berechnet, welche Ware mit welchem Gewicht an welche Adresse versendet wird. Für Lieferungen an Adressen auf den deutschen Inseln fallen höhere Versandkosten an. Gewichts- und entfernungsabhängige Kosten werden beim jeweiligen Artikel zunächst geschützt angegeben und nach Eingabe aller relevanten Daten durch den Kunden (Lieferanschrift, Mengen) lieferungsbezogen berechnet und dem Kunden vor dem Absenden seiner Bestellung über den Warenkorb angezeigt.

Bei Lieferung per Spedition erfolgt eine Avisierung der Zustellung per Telefon oder E-Mail. Die Übergabe der Ware bei einer Lieferung durch eine Spedition erfolgt an der Bordsteinkante.

In Abstimmung mit der Service-Hotline (Tel: 0800 / 4044111 3 (gebührenfrei für Anrufe aus dem deutschen Fest- und Mobilfunknetz)) erreichbar Mo-Fr: 8.00-18.00 Uhr und Sa: 8.00-12:00 Uhr, kann auch in andere Länder und an Adressen auf den deutschen Inseln geliefert werden. Beim Versand außerhalb der EU können unter Umständen Zölle zu zahlen sein, die vom Kunden extra zu entrichten und nicht im Kaufpreis enthalten sind.

Retouren, Warenrücksendung und Rückgabe

Sofern keine gesetzlichen Widerrufs- und Rücktrittsrechte (z. B. Widerruf im Fernabsatzgeschäft) bestehen, bedürfen Rückgaben der schriftlichen Zustimmung des Unternehmens. Nur mangelfreie Lagerware kann bei frachtfreier Rückgabe an den Lieferbetrieb und Rechnungsvorlage abzüglich einer Bearbeitungspauschale von mindestens fünfzehn Prozent ihres Wertes gutgeschrieben werden. Sonderanfertigungen und Ware, die auf Wunsch des Kunden besonders beschafft wurden (Kommissionsware), sind grundsätzlich von der Rückgabe ausgeschlossen.

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