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Den freien Verkehr mit Bauprodukten innerhalb der EU sowie deren uneingeschränkte Verwendung regelt die Bauprodukteverordnung. Seit Juli 2013 löst eine neue EU-Bauprodukteverordnung (BauPVO) die alte Richtlinie von 1989 ab.
Die neue BauPVO vereinfacht, präzisiert und aktualisiert die bisherigen Inhalte. Darüber hinaus regelt sie die Vermarktung von Bauprodukten innerhalb der EU und soll für einen freien Warenverkehr sowie für den Abbau technischer Handelshemmnisse im EU-Wirtschaftsraum sorgen. Dazu gehört auch das Festlegen der Anforderungen an die CE-Kennzeichnung, um EU-weit einheitliche Produkt- und Prüfstandards zu etablieren.
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