Kellerdeckendämmung Förderung mit BayWa Baustoffe

Sie planen die Dämmung Ihrer Kellerdecke? Dann seien Sie schlau und nutzen Sie eine Förderung. Wer sich mit den Fördermitteln von Bund, Ländern oder Kommunen auskennt und die Anforderungen bei der Kellerdeckendämmung beachtet, spart bares Geld. Wir zeigen Ihnen, welche Förderungen es gibt, worin die Unterschiede liegen und was Sie für die Beantragung wissen müssen.

Unsere Services – So unterstützen wir Sie bei Ihrer Kellerdeckendämmung

Wir von BayWa Baustoffe sind Ihr Ansprechpartner in Sachen Kellerdeckendämmung. Wir unterstützen Sie nicht nur bei der Wahl der Dämmstoffe, sondern auch bei der Beschaffung von Fördermitteln. Unsere BayWa Sanierungs-Koordinatoren beraten Sie gern zu allen Themen rund um die Dämmung Ihrer Kellerdecke und sorgen für einen reibungslosen Ablauf des Projekts. Ihr persönlicher Sanierungskoordinator entwickelt gemeinsam mit Ihnen eine passende Lösung und erstellt Ihnen ein individuelles Angebot. Auf Wunsch vermitteln wir Ihnen darüber hinaus den passenden Handwerksbetrieb oder liefern die Ware direkt zu Ihnen auf die Baustelle.

Unsere Inhalte zum Thema Förderung der Kellerdeckendämmung

Förderkredit, Zuschuss oder Steuererleichterung? Im Zusammenhang mit der Kellerdämmung oder Komplettsanierung einer Immobilie oder für eine Einzelmaßnahme? Mit individuellem Sanierungsfahrplan oder ohne? Die Förderprogramme für eine Kellerdeckendämmung sind vielfältig. Wir helfen Ihnen dabei, sich einen Überblick über die verschiedenen Möglichkeiten zu verschaffen. Wählen Sie die Förderung, die für Sie am besten geeignet ist.

BAFA-Förderung – Zuschuss

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle BAFA fördert Einzelmaßnahmen, die die Energieeffizienz bestehender Wohngebäude erhöhen, mit einem Zuschuss in Höhe von 15 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Zusätzliche fünf Prozent erhalten Sie, wenn die Umsetzung Teil eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP) ist. Der Zuschuss für das Dämmen Ihrer Kellerdecke beträgt also maximal 20 Prozent, wird einmalig ausgezahlt und muss nicht zurückerstattet werden. Die sogenannte Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG EM) für private Haushalte bietet sich vor allem für Hauseigentümer an, die über eigenes Kapital für die Sanierungsmaßnahme verfügen.

Was ist ein individueller Sanierungsplan (iSFP)?
Im Rahmen der für bestimmte Förderungsprogramme vorgeschriebenen Energieberatung kann auf Ihren Wunsch ein individueller Sanierungsfahrplan erstellt werden. Dieser umfasst im Vergleich zum üblichen Bericht die Ergebnisse des Gebäudechecks (Istzustand) und die empfohlenen Maßnahmen noch detaillierter und anschaulicher. Darüber hinaus erhöht sich der BAFA-Zuschuss von 15 Prozent auf 20 Prozent, wenn ein iSFP vorgelegt werden kann.

KfW-Förderung – Förderkredit und Tilgungszuschuss

Die Kreditanstalt für Wiederaufbau – kurz KfW – ist eine Förderbank, die zinsgünstige Kredite von bis zu 120.000 Euro für Komplettsanierungen pro Wohneinheit vergibt. Bauen Sie eine neue Heizung ein und erreichen so die Erneuerbare-Energien-Klasse, erhalten Sie sogar einen Kredit bis zu 150.000 Euro. Darüber hinaus erhalten Sie von der KfW Tilgungszuschüsse, die den Kredit verringern und die Laufzeit verkürzen. Diese Zuschüsse liegen abhängig von der Höhe des Darlehens und der Effizienzhaus-Stufe zwischen fünf und 45 Prozent. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude – Sanierung von Wohngebäuden (BEG WG) bietet sich vor allem an, wenn Sie nicht über das Kapital für die Sanierungsmaßnahme verfügen.

Steuerliche Förderung und Vergünstigung

Wenn Sie für Ihre Kellerdeckendämmung keinen BAFA-Zuschuss und keinen Kredit bei der KfW beantragen möchten oder die Beantragung vergessen haben, besteht die Möglichkeit Sanierungsmaßnahmen und Handwerkerleistungen im Zuge der Einkommensteuererklärung abzusetzen. Gefördert werden dabei die Aufwände für das Material und die Umsetzung durch einen Fachbetrieb. Maximal können Sie Kosten in Höhe von 200.000 Euro geltend machen. Dabei können Ihnen nach Ende der Maßnahme und verteilt auf drei Jahre bis zu 20 Prozent, höchstens jedoch 40.000 Euro pro Wohnobjekt zurückerstattet werden. Gut zu wissen: Der Steuerbonus lässt sich nicht mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Förderprogramme der Länder, Städte und Gemeinden

Nicht nur die KfW oder das BAFA bieten attraktive Förderungen bei der Kellerdeckendämmung. Auch die Bundesländer, viele Städte und Gemeinden sowie einige Energieversorger unterstützen energetische Sanierungsmaßnahmen in Form von Darlehen oder Zuschüssen – teilweise auch zusätzlich zur BAFA- oder KfW-Förderung. Voraussetzung dafür ist, dass sich Ihre Immobilie im jeweiligen Bundesland beziehungsweise in der jeweiligen Region befindet. Darüber hinaus können verschiedene weitere Anforderungen (zum Beispiel eine Mietpreisbindung) bestehen. Da sich die Förderungen der Länder, Städte und Gemeinden teilweise sehr voneinander unterscheiden, erkundigen Sie sich am besten bei Ihrem Energieberater nach den Möglichkeiten in Ihrer Region

Voraussetzungen zur Förderung Ihrer Kellerdeckendämmung
BAFA-Förderung KfW-Förderung (nur im Rahmen einer Komplettsanierung) Steuerliche Förderung und Vergünstigung
Die vorherige Beratung samt technischer Projektbeschreibung (TPB) sowie die abschließende Abnahme der Maßnahme durch einen zertifizierten Energieberater ist Pflicht Die Beratung durch einen zertifizierten Energieexperten ist obligatorisch. Dieser muss eine Bestätigung zum Antrag (BzA) ausstellen sowie nach Abschluss der Maßnahmen die fachgerechte Durchführung bestätigen Sie benötigen eine Bescheinigung, dass die Maßnahme den Bestimmungen entsprechend umgesetzt wurde. Eine vorherige Beratung durch einen Energieexperten ist nicht nötig
Die Kosten für die Sanierung müssen mindestens 2.000 Euro, höchstens jedoch 60.000 Euro pro Wohneinheit betragen Der Förderantrag muss gestellt und bewilligt worden sein, bevor Sie einen Handwerksbetrieb beauftragen oder mit der Umsetzung der Maßnahmen beginnen Sie müssen im Besitz der Immobilie sein und diese selbst nutzen
Die Förderung muss vor Beauftragung eines Handwerksbetriebes und vor Baubeginn beantragt und bewilligt werden Der Bauantrag der Immobilie muss zum Zeitpunkt des Antrags mehr als fünf Jahre zurückliegen Das Haus oder die Wohnung muss bei der Umsetzung älter als zehn Jahre sein
Die Dämmung der Decke in den Keller-Räumen muss einen U-Wert von 0,25 W/(m²*K) einhalten Die Wärmedämmung der Kellerdecke muss einen U-Wert von 0,25 W/(m²*K) einhalten. Die Dämmung der Kellerdecke muss einen U-Wert von 0,25 W/(m²*K) einhalten

 

Förderung für Energieberatung

Die Beratung durch einen zertifizierten Energieexperten / Sanierungskoordinatoren ist für viele Förderungsprogramme sinnvoll oder sogar Pflicht und muss vor der Auftragsvergabe beziehungsweise der Umsetzung einer Kellerdeckendämmung stattfinden. Da die Beratung Kosten verursacht, werden Sie hierbei durch eine Förderung unterstützt. Wichtig ist: Der Energieberater muss in der Energieeffizienz-Expertenliste für Förderprogramme des Bundes stehen.

Die Kosten für eine Energieberatung einschließlich einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) liegen etwa zwischen 1.800 und 4.000 Euro. Im Rahmen der Bundesförderung für Energieberatung für Wohngebäude (EBW) können Sie vom BAFA einen Zuschuss von bis zu 80 Prozent, jedoch maximal 1.300 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und maximal 1.700 Euro bei Wohnhäusern ab drei Wohneinheiten erwarten.

So läuft die Energieberatung ab
1. Ein Erstgespräch mit dem Energieexperten / Sanierungskoorinatoren findet meist via Telefon statt und ist in der Regel kostenlos. 
2. Daran anschließend überprüft der Experte vor Ort den Zustand der Bausubstanz sowie die aktuelle Haustechnik und dokumentiert Schwachstellen.
3. Es folgt die Auswertung und Zusammenfassung der Ergebnisse. In einem Bericht erhalten Sie einen Überblick über den derzeitigen Energieverlust, einen Maßnahmenplan sowie die voraussichtlichen Kosten für eine Sanierung. Wenn Sie sich für einen individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) entscheiden, erhalten Sie darüber hinaus einen detaillierten Wegweiser, der Ihnen Schritt für Schritt die nötigen Sanierungsmaßnahmen sowie deren Einsparpotenzial aufzeigt.
4. Ihr Energieberater stellt alle nötigen Bescheinigungen aus und beantragt für Sie die Fördermittel.
5. Erst wenn die Anträge bewilligt wurden, können Sie mit der Beauftragung der Handwerker oder der Umsetzung der Kellerdeckendämmung in Eigenregie beginnen.
6. Ist die Sanierung abgeschlossen, überprüft der Energieexperte, ob alles ordnungsgemäß durchgeführt wurde, und erstellt die Bestätigung nach Durchführung (BnD), die Sie an Ihren Fördermittel-Geber weiterleiten können.