Beratung vor Ort
In jedem unserer 100 Bauzentren bieten wir Ihnen eine persönliche und ganzheitliche Beratung.

Nur eine Kerze, die zu nah am Vorhang steht, oder ein durchgeschmortes Kabel und nur zu leicht kann es passieren: Es brennt! Feuerhemmende F30-Konstruktionen im Trockenbau minimieren die Risiken eines Brandes oder verzögern die Ausbreitung von Feuer und Rauch.
Einfache vorbeugende Maßnahmen wie Trennwände oder Zimmerdecken mit Brandschutz lassen sich meist kostengünstig und unkompliziert umsetzen und sind in vielen Fällen sogar gesetzlich geregelt. Doch ob Gesetz oder nicht: Schieben Sie Feuer rechtzeitig den Riegel vor und sorgen Sie für Sicherheit in Ihrem Zuhause.
Leichter gesagt als getan: Was ist mit der Feuerwiderstandsklasse F30 überhaupt gemeint und warum ist sie so wichtig? Und was muss man bei F30-Konstruktionen im Trockenbau beachten? Wir liefern Ihnen Antworten auf all Ihre Fragen – schnell und kompetent.
Ob Trennwände oder Raumdecken mit Brandschutz, Tragwerksglieder, Revisionsklappen oder komplette Brandschutzsysteme – das Team von BayWa Baustoffe ist zu zahlreichen Themen des Brandschutzes bestens geschult. Kommen Sie einfach in einen unserer 120 BayWa Baustoffe-Standorte. Unsere Expertinnen und Experten beraten Sie gern und unterstützen Sie mit ihrem Fachwissen und langjähriger Erfahrung dabei, gesetzliche Vorgaben einzuhalten und Bränden in Ihrem Zuhause vorzubeugen.
Sie haben sich bereits zum Thema Brandschutz im Trockenbau informiert und sind dabei immer wieder auf die Begriffe Feuerwiderstandsklasse und F30 gestoßen? Wir erklären Ihnen gern, was es damit auf sich hat und wie Sie Trockenbauwände und Brandschutzdecken feuerhemmend errichten können.
Sicher stimmen Sie uns zu, wenn wir behaupten: Einem Brand vorzubeugen ist besser als einen zu löschen. In Deutschland gibt es daher zahlreiche gesetzliche Bestimmungen und Vorgaben, um das Entstehen und Ausbreiten von Feuer und Rauch zu verhindern. Zu ihnen zählt auch die Brandschutznorm DIN 4102, in der unter anderem die sogenannten Feuerwiderstandsklassen definiert sind. Sie besagen, wie lange ein Bauteil oder eine Konstruktion einem Feuer Widerstand leistet.
Eine dieser Feuerwiderstandsklassen ist F30 (feuerhemmend). Der Kennbuchstabe F steht dabei nicht für Feuer, sondern für die in der DIN 4102 festgelegte Kategorie „Wände, Decken, Stützen, Unterzüge und Treppen“. Bei der Zahl 30 hingegen handelt es sich um die Zeit, die Bauteile dieser Klasse einem Brand standhalten, nämlich: mindestens 30 Minuten.
Während der 30 Minuten muss ein Bauteil der Feuerwiderstandsklasse F30 – beispielsweise eine Wand oder eine Zimmerdecke – weiterhin folgende drei Anforderungen erfüllen:
Neben der Feuerwiderstandsdauer eines Bauteils in Minuten können bei Feuerwiderstandsklassen zusätzlich auch die Baustoffklasse des verwendeten Materials angegeben sein. Die Baustoffklassen sind ebenfalls durch die DIN 4102 bestimmt und in A brennbare und B nicht brennbare Materialien unterteilt. Die Kurzbezeichnung F30-A kann also zum Beispiel für eine feuerhemmende Trennwand gelten, die Feuer eine halbe Stunde standhält und hauptsächlich aus den nicht brennbaren Materialien Gipskarton zur Beplankung und Mineralwolle zur Dämmung besteht.
Damit Ihre Trockenbauwand der Feuerwiderstandsklasse F30 genügt, müssen Sie hinsichtlich des Aufbaus und Materials einiges beachten. Vorab sei gesagt, dass bei einer F30-Konstruktion auch immer die Art des Gebäudes und der Einsatzzweck der Wand eine Rolle spielt. Die Anforderungen im privaten Bereich sind jedoch oftmals etwas niedriger als im öffentlichen. Und zu guter Letzt: Berücksichtigen Sie bitte immer die Angaben des jeweiligen Herstellers.
Handelt es sich bei Ihrer Trockenbauwand um eine einfache innere Trennwand in Ihrem Zuhause, errichten Sie meist zuerst eine Unterkonstruktion aus UW-Metallprofilen und CW-Metallständerprofilen. Die Beplankung erfolgt dann mit Gipsplatten. Gips zählt laut DIN 4102 zur Gruppe A der nicht brennbaren Baustoffe. Das Kristallwasser, das bei den meisten Gipsplatten im Gipskern der Platten gebunden ist, verdunstet darüber hinaus im Falle eines Brandes und trägt zur Kühlung bei.
Um die Standards von F30 zu erfüllen, reicht einlagige Beplankung mit Gipskartonplatten auf jeder Seite der Trennwand aus – sofern die Stärke der Platten bei mindestens 12,5 Millimetern liegt. Bei dünneren Platten ist eine weitere Lage nötig. Noch sicherer sind Feuerschutzplatten aus Gips (z.B. Typ DF/GKF/GFKI) mit einem faserarmierten Gipskern.
Eine Dämmung ist bei dieser Art der Konstruktion brandschutztechnisch nicht notwendig. Sollten Sie jedoch im Hinblick auf den Schallschutz eine Dämmung benötigen, bietet sich zum Beispiel eine ebenfalls nicht brennbare Mineralwolleinlage an. Insgesamt sollte Ihre Trennwand eine minimale Wandstärke von 75 Millimetern aufweisen können.
Achten Sie auch darauf, für den Brandschutz geeignete Spachtelmasse zum Verspachteln der Fugen zu verwenden sowie genormte Schnellbauschrauben beim Aufbau der Konstruktion. Gut zu wissen: Elektrodosen können in feuerhemmende Wände fachgerecht integriert werden, ohne dass der Brandschutz davon beeinflusst wird.
Natürlich können Sie die Trennwand auch aus anderen Materialien errichten (z.B. mit Holzwerkstoffen). Bitte beachten Sie jedoch, dass dann andere Konstruktionen erforderlich sein können.
Bei bereits bestehenden Wänden können brandschutztechnische F30-Konstruktionen analog zu neu errichteten Trennwänden angebracht werden. Manchmal ist es jedoch aus baulichen Gründen nicht möglich, die Wand auf beiden Seiten zu beplanken. Für solche Fälle gibt es von einigen Herstellern (z.B. Rigips) Sonderlösungen, bei der nur eine Wandseite mit Brandschutz versehen werden muss. Um bei Schachtwänden den Feuerwiderstand F30 zu erreichen, muss meist doppelt beplankt, die Wand also mit zwei Lagen Gipskarton versehen werden.
Ihre F30-Konstruktionen müssen einem auftretenden Feuer mindestens 30 Minuten Widerstand leisten können. Haben Sie sie nach Norm erstellt, müssen Sie hierfür normalerweise keine weiteren Nachweise erbringen. Konnten Sie die Vorgaben mit Ihrer Konstruktion nicht einhalten oder wurde sie beispielsweise in einem öffentlichen Gebäude installiert, müssen Sie sie prüfen und sich ein entsprechendes Prüfzeugnis ausstellen lassen.
Auch bei Fußböden und Zimmerdecken können Anforderungen an die Feuerwiderstandsfähigkeit bestehen. Und natürlich ist auch hier entscheidend, in welchen Gebäuden und Bereichen sie angebracht sind.
Bei Böden im privaten Bereich betreffen die Anforderungen meist nur die Baustoffklasse und regeln das Brandverhalten bzw. die Entzündbarkeit von Bodenbelägen. Im öffentlichen Bereich sind die Anforderungen ungleich höher, oftmals muss sogar eine bauaufsichtliche Zulassung stattfinden.
Dasselbe gilt für die Installation von Decken. Soll Ihre Trockenbau-Decke als Brandschutzdecke in Ihrem Zuhause fungieren und feuerhemmend sein, müssen Sie auf die Wahl der richtigen Materialien, auf einen Aufbau nach Norm und die Hinweise der jeweiligen Hersteller achten.
Bei einer standardisierten selbstständigen F30-Decke bringen Sie zuerst eine Unterkonstruktion aus CD-Metallprofilen und genormten Abhängern an der Rohdecke an. Bei einer standardisierten Holzbalkendecke kann es sich auch um eine Unterkonstruktion aus Holzlatten oder CD-Metallprofilen handeln. Verwenden Sie bei Ihrem Projekt genormte Schnellbauschrauben sowie zum Verspachteln der Gipskarton-Fugen für den Brandschutz geeignete Spachtelmasse. Je nach Variante müssen Sie die Konstruktion unterschiedlich dämmen und mit Gipsplatten (Typ DF/GKF) in verschiedenen Stärken beplanken.
Sie sind auf der Suche nach konkreten Anleitungen für Ihre F30-Trockenbau-Konstuktion? Laden Sie sich unsere Broschüre herunter und erfahren Sie alles über den fachgerechten Aufbau von Trenn- und Schachtwänden, Decken mit Brandschutz oder Bekleidungen von Tragwerksgliedern. Darüber hinaus erhalten Sie einen Überblick über das Materialangebot renommierter Trockenbau-Hersteller.
Sie wissen mittlerweile, was die Feuerwiderstandsklasse F30 bedeutet und wie Sie entsprechende Trennwände und Brandschutzdecken errichten können. Sicherlich stellen Sie sich jedoch die Frage: Woher weiß man denn, wann eine Wand feuerhemmend (F30) sein und wann sie eventuell einen höheren Feuerwiderstand vorweisen muss?
Die Antwort darauf finden wir in der Musterbauordnung (MBO) bzw. in den unterschiedlichen Landesbauordnungen (LBO), die sich an der Musterbauordnung orientieren, sich jedoch von Bundesland zu Bundesland unterscheiden können. Diese Verordnungen regeln, was technisch beim Bau eines Gebäudes zu beachten ist.
Dazu hat sie fünf Gebäudeklassen definiert. Abhängig davon, …
… sind Gebäude in die Klassen GK1 bis GK5 eingeordnet. Je nach Gebäudeklasse werden verschiedene Anforderungen an F30-Konstruktionen gestellt. Diese sind bei Bauwerken der GK1 (z.B. freistehende Einfamilienhäuser) kaum gegeben, bei GK5 (z.B. Hochhäuser) sehr hoch.
Daher kommen F30-Konstruktionen in den Gebäudeklassen 4 und 5 nur in sehr wenigen Fällen zum Einsatz. In den Gebäudeklassen 1 bis 3 sind sie oftmals die Mindestanforderung.
| Gebäudeklasse | Trennwände | Decken | Decken im Dachgeschoss | Decken im Keller |
|---|---|---|---|---|
| GK1 | keine Anforderungen | keine Anforderungen | keine Anforderungen | F30 |
| GK2 | F30 (mit Ausnahme von Wohngebäuden) | F30 | F30 | F30 |
| GK3 | F30 | F30 | F30 | F90 |
| Gebäudeklasse | GK1 |
|---|---|
| Trennwände | keine Anforderungen |
| Decken | keine Anforderungen |
| Decken im Dachgeschoss | keine Anforderungen |
| Decken im Keller | F30 |
| Gebäudeklasse | GK2 |
| Trennwände | F30 (mit Ausnahme von Wohngebäuden) |
| Decken | F30 |
| Decken im Dachgeschoss | F30 |
| Decken im Keller | F30 |
| Gebäudeklasse | GK3 |
| Trennwände | F30 |
| Decken | F30 |
| Decken im Dachgeschoss | F30 |
| Decken im Keller | F90 |
Wichtig: Geben Sie Bränden und Feuer keine Chance! Welche Vorgaben für Ihr Bau-Projekt relevant sind, hängt stets von den Richtlinien Ihres Bundeslandes ab. Orientieren Sie sich am besten an der für Sie geltenden Landesbauordnung und holen Sie sich Hilfe von einem anerkannten Brandschutzberater oder spezialisierten Fachbetrieben. Denn: Sicherheit geht vor!
Wir gehen beim Thema Brandschutz auf Nummer sicher und arbeiten mit führenden Herstellern und starken Partnern zusammen. Seien Sie sich also gewiss: Wir von BayWa Baustoffe empfehlen ausschließlich zugelassene und geprüfte Produkte – seien es Massiv-Baustoffe (wie Beton, Mauerwerk aus Ziegel oder Kalksandstein) oder Leicht-Baustoffe.
Bei diesen überzeugen im Bereich Gipskartonplatten die bekannten Marken Knauf Gips, Siniat, Rigips und Protektor durch ein breites Angebot für feuerhemmende Wände, Decken, Böden sowie Stützen- und Trägerbekleidungen.
Zu den absoluten Profis in Sachen nicht brennbares Dämmmaterial gehören Isover mit Produkten aus Mineral- und Steinwolle sowie Rockwool mit Dämmstoffen aus Steinwolle. Die Firma Hörmann bietet Ihnen hochwertige Brandschutztüren, Brandschutztore sowie Brandschutzverglasungen.
Wir helfen Ihnen gerne. Haben Sie Fragen zu unseren Services, unseren Produkten und Leistungen oder wollen sich zu speziellen Themen rund ums Bauen und Modernisieren beraten lassen? Nutzen Sie eine unserer Kontaktangebote, um Ihr Anliegen schnellstmöglich zu klären.
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